Wie lange bekommt man Kindergeld? – Alle Infos hier

Alexander Feil

20. Juni 2025

Kindergeldbezug Dauer

Der Kindergeldbezug ist für viele Eltern in Deutschland eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Anspruchsdauer variiert je nach Lebensumständen des Kindes und kann über das 18. Lebensjahr hinausgehen.

Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kindergeldbezug jedoch bis zum 25. Lebensjahr oder sogar darüber hinaus verlängert werden.

Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Bedingungen für eine längere Kindergeldbezugsdauer erfüllt werden müssen. Wichtige Aspekte wie Ausbildung, Studium und besondere Lebensumstände spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Grundlegende Informationen zum Kindergeld

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es wird durch das Einkommensteuergesetz geregelt und soll Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder entlasten.

Der deutsche Staat bietet Eltern eine bedeutende finanzielle Hilfe, um Kinderkosten zu bewältigen. Die Kindergeldhöhe und die Anspruchsberechtigte werden jährlich überprüft und angepasst.

Aktuelle Kindergeldhöhe 2024

Für das Jahr 2024 gelten folgende monatliche Kindergeldbeträge:

  • Für das erste und zweite Kind: 250 Euro
  • Für das dritte Kind: 250 Euro
  • Für jedes weitere Kind: 250 Euro

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigte sind in der Regel:

  1. Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  2. Sorgeberechtigte Personen
  3. Personen, die Kinder in Haushaltsgemeinschaft betreuen

Das Kindergeld ist eine wichtige staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Kindergeld sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Dieses definiert genau, wer Anspruch auf Kindergeld hat und unter welchen Bedingungen es gezahlt wird.

Wichtig zu wissen: Die Kindergeldhöhe kann sich jährlich ändern, daher empfiehlt es sich, aktuelle Informationen von offiziellen Stellen einzuholen.

Kindergeldanspruch bis zum 18. Lebensjahr

Der Grundanspruch auf Kindergeld für Minderjährige ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Minderjährige haben von Geburt an einen automatischen Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation.

Die wichtigsten Merkmale des Kindergeldanspruchs für Minderjährige umfassen:

  • Automatischer Anspruch von Geburt an
  • Keine Abhängigkeit von Ausbildungs- oder Erwerbsstatus
  • Monatliche Auszahlung durch die Familienkasse

Für den Erhalt des Kindergeldes müssen Eltern einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage der Geburtsurkunde und andere relevante Dokumente bei der zuständigen Familienkasse.

Alter Kindergeldanspruch
0-18 Jahre Vollständiger Grundanspruch
Unter 18 Jahren Keine zusätzlichen Bedingungen

Wichtig zu wissen ist, dass der Kindergeldanspruch für Minderjährige in der Regel ohne komplizierte Nachweise erfolgt. Die Familienkasse prüft die Voraussetzungen und zahlt das Kindergeld automatisch aus.

Der Staat unterstützt Familien mit Kindergeld, um Kinder finanziell zu fördern und Eltern zu entlasten.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Der Kindergeldbezug unterliegt verschiedenen Regelungen, die je nach Lebensphase und individueller Situation variieren. Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Bestimmungen für den verlängerten Kindergeldbezug.

Kindergeldbezug bis zum 21. Lebensjahr

Für Arbeitssuchende gibt es eine spezielle Regelung: Junge Erwachsene können Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr erhalten, wenn sie beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind. Dies bietet Unterstützung für Jugendliche, die nach der Schule noch keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle gefunden haben.

  • Voraussetzung: Arbeitslos gemeldet beim Arbeitsamt
  • Maximale Bezugsdauer: Bis zum 21. Lebensjahr
  • Nachweis der Arbeitsuche erforderlich

Kindergeldbezug bis zum 25. Lebensjahr

Für Studierende und Auszubildende verlängert sich der Kindergeldbezug. Während einer ersten Berufsausbildung oder eines Studiums haben Kinder Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.

Ausbildungsart Kindergeldbezug
Universitätsstudium Bis 25 Jahre
Berufsausbildung Bis 25 Jahre

Sonderregelungen bei Behinderung

Bei Kindern mit Behinderung gelten besondere Regelungen: Der Kindergeldbezug kann ohne Altersgrenze erfolgen, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung nicht selbstständig leben kann.

Wichtig: Der Nachweis der Behinderung muss durch ärztliche Bescheinigungen erfolgen.

Die individuellen Voraussetzungen sollten immer direkt mit der zuständigen Familienkasse geklärt werden, da es spezifische Bedingungen für den Verlängerten Kindergeldbezug gibt.

Kindergeld während der Ausbildung und des Studiums

Kindergeld während Ausbildungszeit und Studienzeit

Der Kindergeldbezug während der Ausbildungszeit und Studienzeit bietet Eltern finanzielle Unterstützung für ihre Kinder. Wichtige Details regeln die Bedingungen für den Kindergeldanspruch in dieser Lebensphase.

Während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums haben Eltern uneingeschränkten Anspruch auf Kindergeld. Die Ausbildungszeit ermöglicht dabei großzügige Regelungen:

  • Kindergeld wird ohne Einschränkungen gezahlt
  • Nebentätigkeiten beeinflussen den Anspruch nicht
  • Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten werden berücksichtigt

Besondere Situationen wie Praktika oder Auslandssemester während der Studienzeit beeinflussen den Kindergeldbezug in der Regel nicht. Wichtig ist, dass es sich um eine qualifizierende erste Ausbildung oder ein Erststudium handelt.

Eltern sollten sich bei spezifischen Fragen direkt an die Familienkasse wenden, um individuelle Details zu klären.

Die Übergangszeiten zwischen verschiedenen Ausbildungsabschnitten werden großzügig gehandhabt. Dies bedeutet, dass kurze Phasen zwischen Ausbildungen oder Studiengängen den Kindergeldanspruch nicht gefährden.

Voraussetzungen für den Weiterbezug nach dem 18. Lebensjahr

Der Kindergeldanspruch kann unter bestimmten Bedingungen nach dem 18. Lebensjahr fortgesetzt werden. Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung absolvieren oder sich in einer Ausbildungsplatzsuche befinden, gelten spezielle Regelungen, die den finanziellen Schutz der Familie sicherstellen.

Erste Berufsausbildung

Bei der ersten Berufsausbildung bestehen besondere Anspruchsvoraussetzungen. Kinder können weiterhin Kindergeld erhalten, solange sie sich in einer qualifizierten Berufsausbildung befinden. Wichtig ist dabei, dass die Ausbildung eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung umfasst.

  • Maximale Arbeitszeit während der Ausbildung: 20 Stunden pro Woche
  • Vollzeitige Ausbildungsmaßnahmen haben Priorität
  • Nebenbeschäftigung muss die Ausbildung uneingeschränkt zulassen

Zweite Ausbildung und Nebenjobs

Für eine zweite Berufsausbildung gelten ähnliche, aber nicht identische Bedingungen. Bei der Ausbildungsplatzsuche müssen Jugendliche nachweisen, dass sie aktiv um eine Ausbildungsstelle bemüht sind. Nebenjobs sind möglich, sollten aber die Ausbildungschancen nicht beeinträchtigen.

Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten

Übergangszeiten zwischen verschiedenen Ausbildungsabschnitten werden ebenfalls berücksichtigt. Kurze Zeiträume ohne direkte Ausbildung können den Kindergeldanspruch nicht automatisch beenden. Entscheidend sind die individuellen Umstände und das aktive Bemühen um eine berufliche Perspektive.

Tipp: Dokumentieren Sie alle Schritte Ihrer Berufsausbildung und Ausbildungsplatzsuche, um den Kindergeldanspruch zu sichern.

Kindergeld bei Freiwilligendiensten und Praktika

Freiwilliges Soziales Jahr Kindergeld

Eltern können sich freuen: Der Kindergeldanspruch bleibt während verschiedener Freiwilligendienste und Praktika bestehen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst bieten jungen Menschen interessante Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, ohne den Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu gefährden.

Für Freiwilligendienste gelten spezielle Regelungen beim Kindergeld:

  • Freiwilliges Soziales Jahr: Kindergeldanspruch bleibt vollständig erhalten
  • Bundesfreiwilligendienst: Keine Unterbrechung der Kindergeldzahlung
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr: Gleiches Recht auf Kindergeld

Bei Ausbildungspraktika besteht ebenfalls Klarheit. Praktika, die direkt mit der Ausbildung oder dem Studium zusammenhängen, gefährden den Kindergeldanspruch nicht. Wichtig ist, dass das Praktikum inhaltlich mit der angestrebten Ausbildung verknüpft ist.

„Freiwilligendienste sind eine großartige Möglichkeit für junge Menschen, Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig den Kindergeldanspruch zu behalten.“

Eltern sollten sich bei Fragen direkt an ihre zuständige Familienkasse wenden. Eine rechtzeitige Beratung verhindert mögliche Missverständnisse beim Kindergeldbezug während Freiwilligendiensten oder Praktika.

Besondere Regelungen für arbeitsuchende Kinder

Für junge Erwachsene, die nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium eine Beschäftigung suchen, gelten spezielle Kindergeldregelungen. Das Jobcenter spielt dabei eine zentrale Rolle für den Kindergeldbezug.

Eltern können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind ist bis zu 21 Jahre alt
  • Eine Arbeitslosenmeldung beim Jobcenter wurde vorgenommen
  • Aktive Bemühungen zur Arbeitsaufnahme werden nachgewiesen

Die Übergangszeit zwischen verschiedenen Ausbildungsabschnitten ist besonders wichtig. Während dieser Phase kann der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, sofern das Kind nachweislich nach einer Beschäftigung sucht.

Wichtig: Die Arbeitslosenmeldung muss aktiv und kontinuierlich beim zuständigen Jobcenter erfolgen.

Die Dokumentation der Arbeitsuche ist entscheidend. Jugendliche müssen nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Stelle bemühen. Dazu gehören Bewerbungsunterlagen, Nachweise von Vorstellungsgesprächen und regelmäßige Meldungen beim Jobcenter.

  • Maximale Bezugsdauer: Bis zum 21. Lebensjahr
  • Nachweis der Arbeitsuche: Pflicht für Kindergeldbezug
  • Regelmäßige Meldung beim Jobcenter erforderlich

Kindergeldbezug im Ausland und für ausländische Staatsangehörige

Der Kindergeldbezug für ausländische Staatsangehörige in Deutschland ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. EU-Recht und nationale Vorschriften spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Anspruchsberechtigungen.

Die Regelungen zum Auslandskindergeld unterscheiden sich je nach Herkunft und Aufenthaltsstatus der Betroffenen. Wichtige Faktoren sind dabei die Arbeitserlaubnis, der Aufenthaltsstatus und die individuelle Lebenssituation.

EU-Bürger und deren Ansprüche

Für EU-Bürger gelten spezielle Regelungen beim Kindergeldbezug in Deutschland. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf Kindergeld, wenn sie:

  • Einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
  • Die erforderlichen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen

Regelungen für Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Auslandskindergeld zu erhalten. Entscheidend sind hier die Aufenthaltserlaubnis und der Nachweis einer dauerhaften Beschäftigung in Deutschland.

Die Beantragung von Kindergeld erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Voraussetzungen.

Wichtige Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige umfassen:

  1. Gültige Aufenthaltserlaubnis
  2. Nachweis der Erwerbstätigkeit
  3. Erfüllung der sozialrechtlichen Bedingungen

Bei Fragen zum spezifischen Kindergeldbezug wird eine individuelle Beratung durch die zuständigen Familienkassen empfohlen.

Antragstellung und erforderliche Nachweise

Der Kindergeldantrag ist ein wichtiger Schritt für Familien, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Familienkasse bietet verschiedene Möglichkeiten zur Antragstellung, die Eltern nutzen können.

  • Persönlicher Ausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate
  • Nachweis über Ausbildung oder Studium (falls über 18 Jahre)

Die Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Tipp: Überprüfen Sie alle Dokumente sorgfältig, bevor Sie den Kindergeldantrag absenden.

Online-Antragstellung bietet mehrere Vorteile:

  1. Schnellere Bearbeitung
  2. Bequemlichkeit von zu Hause
  3. Direkter Kontakt zur Familienkasse
  4. Sofortige Dokumentenbestätigung

Bei Fragen oder unvollständigen Unterlagen kontaktiert die Familienkasse Sie direkt. Halten Sie daher Ihre Kontaktdaten stets aktuell und seien Sie für Rückfragen bereit.

Fazit

Der Kindergeldanspruch ist eine wichtige staatliche Leistung, die Familien in Deutschland finanziell entlastet. Die Bezugsdauer erstreckt sich je nach individueller Situation bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, wobei verschiedene Lebensumstände wie Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienste berücksichtigt werden.

Eltern sollten sich frühzeitig über ihre spezifischen Ansprüche informieren und die komplexen Regelungen genau beachten. Die finanzielle Unterstützung kann sich durch Kindergeld erheblich auf das Familienbudget auswirken und bietet Kindern und Jugendlichen zusätzliche Chancen für Bildung und Entwicklung.

Um den Kindergeldanspruch optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, regelmäßig die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und rechtzeitig alle erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Eine proaktive Herangehensweise hilft, finanzielle Unterstützung vollumfänglich zu erhalten.

FAQ

Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2024?

Die Höhe des Kindergeldes variiert je nach Kinderzahl. Für das erste und zweite Kind erhält man derzeit 250 Euro pro Monat, für das dritte Kind 250 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.

Bis zu welchem Alter bekommt man Kindergeld?

Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann der Bezug bis zum 21. oder 25. Lebensjahr verlängert werden, beispielsweise während Ausbildung, Studium oder bei Arbeitslosigkeit.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die in Deutschland leben oder arbeiten. Dies gilt für deutsche Staatsbürger, EU-Bürger und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis.

Gilt Kindergeld auch während eines Freiwilligendienstes?

Ja, Kindergeld wird während Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst weiter gezahlt.

Wie lange bekommt man Kindergeld während des Studiums?

In der Regel wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Wichtig ist, dass das Kind keine zu hohen Nebeneinkünfte hat.

Was passiert bei Kindern mit Behinderung?

Bei Kindern mit Behinderung kann der Kindergeldanspruch unter bestimmten Voraussetzungen über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben.

Wie stelle ich einen Kindergeldantrag?

Der Antrag kann online oder persönlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Benötigt werden Personaldokumente, Nachweis der Ausbildung oder des Studiums und gegebenenfalls weitere spezifische Unterlagen.

Gilt Kindergeld auch im Ausland?

Für EU-Bürger gelten spezielle Regelungen zum grenzüberschreitenden Kindergeldbezug. Für deutsche Staatsbürger im Ausland und Drittstaatsangehörige gibt es individuelle Bestimmungen, die von Aufenthalts- und Arbeitsbestatus abhängen.

Was zählt als erste Berufsausbildung?

Als erste Berufsausbildung gelten eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine vergleichbare Ausbildung. Der Kindergeldanspruch bleibt für die Dauer dieser ersten Ausbildung bestehen.

Wie wirken sich Nebenjobs auf den Kindergeldanspruch aus?

Bei Ausbildung oder Studium sind Nebenjobs bis zu einer bestimmten Stundenanzahl und Verdienstgrenze möglich, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden.