Pflegestufe 1 wie viel Geld – Übersicht der Leistungen

Alexander Feil

20. August 2025

Pflegegrad 1 Geld Leistungen Übersicht

Viele Menschen suchen noch immer nach Informationen zur veralteten „Pflegestufe“. Seit 2017 gilt jedoch das neue System der Pflegegrade. Der Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein direktes Pflegegeld. Dennoch stehen ihnen verschiedene wichtige Pflegeleistungen zu. Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung durch andere Leistungen.

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht allen Betroffenen zu. Diese Summe kann für verschiedene Unterstützungsangebote verwendet werden. Zusätzlich gibt es weitere Leistungen der Pflegeversicherung.

Dieser Artikel erklärt detailliert, welche finanziellen Hilfen verfügbar sind. Sie erfahren, wie Sie die Pflegeleistungen optimal nutzen können. Auch Zuschüsse und Sachleistungen werden ausführlich behandelt.

Was ist Pflegestufe 1 und wer hat Anspruch darauf

Mit der Pflegereform von 2017 wurde aus der früheren Pflegestufe 1 der heutige Pflegegrad 1. Diese Änderung brachte eine völlig neue Bewertungsgrundlage mit sich. Das alte System orientierte sich am zeitlichen Pflegeaufwand. Das neue System bewertet hingegen den Grad der Selbstständigkeit einer Person.

Menschen mit Pflegegrad 1 können noch weitgehend eigenständig leben. Sie benötigen jedoch in bestimmten Bereichen des Alltags Unterstützung. Die Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit wird als gering eingestuft.

Pflegegrad Voraussetzungen und Selbstständigkeit

Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine Person zwischen 12,5 und unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren erreicht. Diese Punktzahl entspricht einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die Pflegegrad Voraussetzungen sind klar definiert und messbar.

Betroffene Personen können meist noch selbstständig gehen und sich waschen. Sie benötigen jedoch Hilfe bei komplexeren Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Medikamenteneinnahme oder die Haushaltsführung.

Die Voraussetzungen umfassen verschiedene Lebensbereiche. Körperliche Einschränkungen spielen eine Rolle. Ebenso wichtig sind kognitive Fähigkeiten und psychische Probleme. Das System berücksichtigt alle Aspekte der Selbstständigkeit gleichwertig.

„Das Neue Begutachtungsassessment stellt die Selbstständigkeit der Person in den Mittelpunkt, nicht mehr den zeitlichen Pflegeaufwand.“

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst führt die Pflegebegutachtung durch. Diese erfolgt meist im häuslichen Umfeld der antragstellenden Person. Ein geschulter Gutachter besucht die Person und führt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) durch.

Die Pflegebegutachtung umfasst sechs verschiedene Module. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Diese Gewichtung spiegelt die Bedeutung für die Selbstständigkeit wider.

Modul Bereich Gewichtung Bewertungskriterien
1 Mobilität 10% Körperhaltung, Fortbewegung, Treppensteigen
2 Kognitive Fähigkeiten 15% Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen
3 Verhaltensweisen 15% Unruhe, Ängste, Aggressionen
4 Selbstversorgung 40% Körperpflege, Ernährung, An- und Ausziehen
5 Umgang mit Maßnahmen 20% Medikamente, Arztbesuche, Therapien

Das Modul Selbstversorgung hat mit 40% die höchste Gewichtung. Es umfasst alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege und Ernährung. Diese Bereiche sind für die Bewertung der Selbstständigkeit besonders wichtig.

Der Medizinische Dienst erstellt nach der Begutachtung ein detailliertes Gutachten. Dieses enthält Empfehlungen für den Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet dann über den Antrag. Die Entscheidung basiert auf den Erkenntnissen der Pflegebegutachtung.

Pflegestufe 1 wie viel Geld: Aktuelle Leistungsbeträge 2024

Menschen mit Pflegegrad 1 stehen vor einer ernüchternden Realität bezüglich der Leistungsbeträge 2024. Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Personen mit Pflegegrad 1 erhalten weder klassisches Pflegegeld noch Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass bei diesem niedrigsten Pflegegrad noch weitgehende Selbstständigkeit vorhanden ist.

Der Gesetzgeber hat die Leistungsbeträge so strukturiert, dass finanzielle Unterstützung erst ab Pflegegrad 2 beginnt. Dies bedeutet eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Pflegegraden und ihren jeweiligen Ansprüchen.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Das Pflegegeld 2024 steht ausschließlich Personen ab Pflegegrad 2 zu. Diese Leistung unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen. Die aktuellen monatlichen Beträge gestalten sich wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Für Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet dies, dass sie bei der häuslichen Pflege durch Angehörige keine direkte finanzielle Unterstützung erhalten. Die Betreuung muss anderweitig organisiert und finanziert werden.

Pflegesachleistungen im Überblick

Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste. Diese Leistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Auch hier gilt: Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Bezug von Pflegesachleistungen.

Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen beginnen ebenfalls erst ab Pflegegrad 2:

  • Pflegegrad 2: 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro monatlich

Diese Beträge verdeutlichen den erheblichen finanziellen Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und den höheren Pflegegraden. Betroffene sollten prüfen, ob eine Höherstufung möglich ist, falls sich der Pflegebedarf verschlechtert hat.

Die fehlenden klassischen Leistungsbeträge bei Pflegegrad 1 bedeuten jedoch nicht, dass gar keine Unterstützung verfügbar ist. Andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag stehen auch Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad zur Verfügung.

Pflegegeld und Sachleistungen im Detail

Die Pflegeversicherung Leistungen unterscheiden sich grundlegend zwischen Geld- und Sachleistungen. Diese beiden Hauptformen der Unterstützung haben verschiedene Zwecke und Anwendungsbereiche. Bei Pflegegrad 1 stehen jedoch weder monatliches Pflegegeld noch klassische Sachleistungen zur Verfügung.

Das deutsche Pflegesystem basiert auf der Annahme, dass Menschen mit Pflegegrad 1 noch weitgehend selbstständig leben können. Deshalb konzentrieren sich die verfügbaren Leistungen auf präventive Maßnahmen und geringfügige Unterstützung im Alltag.

Monatliche Pflegegeldbeträge nach Pflegegraden

Das monatliche Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Diese Geldleistungen ermöglichen es Pflegebedürftigen, selbst organisierte Pflege zu finanzieren. Angehörige oder ehrenamtliche Helfer können so für ihre Pflegetätigkeit entschädigt werden.

Bei Pflegegrad 1 entfällt diese Leistung vollständig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Hilfebedarf noch nicht so umfangreich ist, dass eine regelmäßige Geldleistung erforderlich wäre.

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld Pflegesachleistungen Verfügbarkeit bei Grad 1
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro Nicht verfügbar
Pflegegrad 2 332 Euro 760 Euro Ab Grad 2 verfügbar
Pflegegrad 3 573 Euro 1.432 Euro Ab Grad 2 verfügbar
Pflegegrad 4 765 Euro 1.778 Euro Ab Grad 2 verfügbar

Leistungsumfang bei Sachleistungen

Der Sachleistungen Umfang bezieht sich auf professionelle Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Diese Leistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Bei Pflegegrad 1 stehen keine klassischen Sachleistungen zur Verfügung. Stattdessen gibt es den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote verwendet werden.

Grundlegende Unterschiede der Leistungsarten

Geldleistungen bieten maximale Flexibilität in der Verwendung. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie sie das Geld für ihre Pflege einsetzen. Die Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person.

Sachleistungen sind zweckgebunden und werden nur für konkrete Pflegeleistungen gewährt. Professionelle Pflegedienste rechnen diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige erhält keine Geldauszahlung.

Bei Pflegegrad 1 entfallen beide Hauptleistungsarten. Das System setzt stattdessen auf präventive Ansätze und gezielte Unterstützung durch den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel.

Kombinationsleistungen bei Pflegestufe 1

Obwohl Menschen mit Pflegegrad 1 keine Kombinationsleistungen erhalten, ist das Verständnis dieses Systems wichtig für die Zukunftsplanung. Diese Leistungsform steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Funktionsweise dieser flexiblen Unterstützung.

Das Wissen über Kombinationsleistungen hilft bei der Vorbereitung auf mögliche Veränderungen des Pflegebedarfs. Viele Familien profitieren später von diesem System, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Funktionsweise der Kombinationsleistung

Kombinationsleistungen ermöglichen es, Pflegegeld und Sachleistungen flexibel miteinander zu verbinden. Dieses System beginnt ab Pflegegrad 2 und bietet große Gestaltungsfreiheit. Familien können professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige optimal kombinieren.

Die Flexibilität entsteht durch die anteilige Nutzung beider Leistungsarten. Wird nur ein Teil der Sachleistungen beansprucht, bleibt ein entsprechender Anteil des Pflegegeldes erhalten. Diese Regelung unterstützt individuelle Pflegesituationen optimal.

Berechnung der anteiligen Leistungen

Die Berechnung Pflegegeld erfolgt nach einem einfachen Prozentsystem. Nutzt eine Familie 60 Prozent der verfügbaren Sachleistungen, reduziert sich das Pflegegeld um genau diese 60 Prozent. Die verbleibenden 40 Prozent werden als Pflegegeld ausgezahlt.

Diese prozentuale Aufteilung gewährleistet faire Verteilung der Leistungen. Familien erhalten immer den vollen Wert ihrer Ansprüche, nur in unterschiedlicher Form. Die Berechnung erfolgt automatisch durch die Pflegekasse.

Praktische Beispiele für Kombinationsleistungen

Ein typisches Beispiel zeigt die Vorteile beim Pflegeleistungen kombinieren deutlich. Eine Familie nutzt dreimal wöchentlich einen Pflegedienst für 400 Euro monatlich. Bei einem Sachleistungsanspruch von 800 Euro entspricht dies 50 Prozent Nutzung.

Das bedeutet: Die Familie erhält zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese Kombination ermöglicht professionelle Unterstützung bei wichtigen Aufgaben und gleichzeitig finanzielle Anerkennung für die Angehörigenpflege.

Ein weiteres Beispiel verdeutlicht die Flexibilität: Familien können die Aufteilung monatlich anpassen. Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen lassen sich mehr Sachleistungen nutzen. Weitere Informationen zu Pflegeleistungen erhalten Interessierte bei ihrer Pflegekasse.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist dieses Wissen wertvoll für zukünftige Entscheidungen. Bei einer möglichen Höherstufung stehen dann alle Optionen offen. Die frühzeitige Information hilft bei der langfristigen Pflegeplanung.

Zusätzliche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Pflegeversicherung hält für Menschen mit Pflegegrad 1 mehrere ergänzende Leistungen bereit, die den Alltag erleichtern. Diese Zusatzleistungen können die Lebensqualität erheblich verbessern. Sie unterstützen sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen im täglichen Leben.

Einschränkungen bei bestimmten Leistungen

Bei Pflegegrad 1 bestehen wichtige Einschränkungen bezüglich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Diese beiden Leistungsarten stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat diese Regelung getroffen, da bei Pflegegrad 1 noch eine relativ geringe Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Verhinderungspflege ermöglicht normalerweise eine Auszeit für pflegende Angehörige. Kurzzeitpflege bietet vorübergehende stationäre Betreuung. Beide Optionen sind bei Pflegegrad 1 nicht verfügbar.

Verfügbare Pflegehilfsmittel und bauliche Anpassungen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden monatlich mit bis zu 42 Euro bezuschusst. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Bettschutzeinlagen. Diese Artikel erleichtern die häusliche Pflege erheblich.

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle übernimmt die Pflegekasse vollständig. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Ein Hausnotruf wird mit bis zu 25,50 Euro monatlich gefördert.

Für Wohnraumanpassung stehen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme zur Verfügung. Diese Summe kann für Treppenlifte, Badumbauten oder Türverbreiterungen genutzt werden. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt erhöht sich der Betrag entsprechend.

Wichtige Entlastungsleistungen für die Familie

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist die wichtigste finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 1. Dieser Betrag kann vielseitig eingesetzt werden. Haushaltshilfen, Betreuungsleistungen oder Tagespflege sind mögliche Verwendungen.

Entlastungsleistungen müssen nicht vollständig im gleichen Monat verbraucht werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Diese Flexibilität ermöglicht größere Anschaffungen oder längere Betreuungszeiten.

Leistungsart Monatlicher Betrag Besonderheiten
Entlastungsbetrag 131 Euro Vielseitig einsetzbar, übertragbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro Desinfektionsmittel, Handschuhe
Hausnotruf 25,50 Euro Sicherheit für Alleinlebende
Wohnraumanpassung 4.180 Euro Pro Maßnahme, nicht monatlich

Diese zusätzlichen Leistungen ergänzen die Grundversorgung bei Pflegegrad 1 sinnvoll. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit länger zu erhalten. Gleichzeitig entlasten sie pflegende Angehörige spürbar.

Beantragung und Auszahlung der Leistungen

Die praktische Umsetzung der Leistungsgewährung startet mit dem rechtzeitigen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu wissen, wie der Prozess abläuft und welche Schritte erforderlich sind. Die korrekte Beantragung sichert den Anspruch auf alle zustehenden Leistungen.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Die Antragstellung Pflegekasse erfolgt bei der Pflegekasse, die immer an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein einfacher Anruf, eine E-Mail oder ein Brief genügen bereits. Es ist nicht notwendig, spezielle Formulare auszufüllen.

Nach der Antragstellung wird zeitnah ein Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst vereinbart. Dieser Termin findet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen statt. Bei der Terminvereinbarung sollten alle relevanten Unterlagen bereitgehalten werden.

Wichtig ist, dass Leistungen grundsätzlich nicht rückwirkend gewährt werden. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich gestellt werden, sobald ein Pflegebedarf erkennbar wird. Jeder Tag der Verzögerung kann finanzielle Einbußen bedeuten.

Auszahlungsmodalitäten und Termine

Die Auszahlung Pflegeleistungen erfolgt je nach Leistungsart unterschiedlich. Das monatliche Pflegegeld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Die Überweisung erfolgt in der Regel am Monatsanfang für den laufenden Monat.

Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung abgerechnet. Das bedeutet, die Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt werden. Anschließend können die Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Für Pflegehilfsmittel gibt es oft die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit zugelassenen Anbietern. Dies erspart den Betroffenen die Vorfinanzierung der Kosten.

Wichtige Fristen und Nachweise

Bei den Fristen Pflegeantrag gilt die 25-Arbeitstage-Regel für die Bearbeitung. Diese Frist kann sich verlängern, wenn Unterlagen unvollständig sind oder nachgereicht werden müssen. Eine schnelle und vollständige Antragstellung beschleunigt den Prozess erheblich.

Die erforderlichen Nachweise Pflegegrad umfassen medizinische Unterlagen, Arztberichte und Pflegedokumentation. Bei Wohnraumanpassungen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.

Für die Kostenerstattung müssen Originalbelege eingereicht werden. Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert. Die Einreichung sollte zeitnah erfolgen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Fazit

Die Pflegegrad 1 Zusammenfassung zeigt deutlich: Obwohl kein klassisches Pflegegeld ausgezahlt wird, bietet die Pflegeversicherung dennoch wertvolle finanzielle Unterstützung. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro stellt die wichtigste Geldleistung dar.

Dieser Pflegeleistungen Überblick verdeutlicht, dass Betroffene von verschiedenen Zuschüssen profitieren können. Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich und Wohnraumanpassungen bis 4.000 Euro ergänzen das Leistungsspektrum sinnvoll.

Die finanzielle Unterstützung mag auf den ersten Blick begrenzt erscheinen. Dennoch ermöglichen diese Leistungen vielen Menschen, länger selbstständig zu bleiben. Besonders die Kombination aus Entlastungsleistungen und praktischen Hilfsmitteln schafft spürbare Erleichterung im Alltag.

Das Pflegeversicherung Fazit fällt positiv aus: Pflegegrad 1 bildet einen wichtigen Einstieg ins Pflegesystem. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands können Betroffene eine Höherstufung beantragen. Dies eröffnet dann Zugang zu Pflegegeld und umfangreicheren Sachleistungen.

Die frühzeitige Nutzung aller verfügbaren Leistungen trägt dazu bei, die Lebensqualität zu erhalten und den Pflegebedarf möglichst lange gering zu halten.

FAQ

Gibt es noch Pflegestufe 1 oder heißt es jetzt anders?

Der Begriff „Pflegestufe 1“ ist seit 2017 veraltet. Heute spricht man von „Pflegegrad 1“. Das neue System der Pflegegrade hat die alten Pflegestufen komplett ersetzt und bewertet die Selbstständigkeit der Person anstatt des zeitlichen Pflegeaufwands.

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein klassisches Pflegegeld. Menschen mit diesem Pflegegrad erhalten weder monatliche Geldleistungen noch Pflegesachleistungen, da noch eine weitgehende Selbstständigkeit vorausgesetzt wird.

Welche finanziellen Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zur Verfügung?

Trotz fehlendem Pflegegeld gibt es verschiedene Unterstützungsleistungen: den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 Euro monatlich und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis 4.180 Euro pro Maßnahme.

Wofür kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann vielseitig eingesetzt werden: für Haushaltshilfen, Betreuungsleistungen, Unterstützung im Alltag oder auch für Dienstleistungen zugelassener Anbieter. Er wird als Kostenerstattung abgerechnet, das heißt, die Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt werden.

Wie wird Pflegegrad 1 vom Medizinischen Dienst festgestellt?

Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs verschiedenen Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden. Besonders wichtig ist das Modul „Selbstversorgung“ mit 40% Gewichtung, das Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und An- und Ausziehen umfasst.

Können technische Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 beantragt werden?

Ja, technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden bei medizinischer Notwendigkeit vollständig von der Pflegekasse übernommen, auch bei Pflegegrad 1.

Wie beantragt man Leistungen bei Pflegegrad 1?

Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, eine E-Mail oder einen Brief bei der Pflegekasse gestellt werden. Wichtig ist, dass Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden – der Antrag sollte daher so früh wie möglich gestellt werden.

Was passiert bei einer Höherstufung von Pflegegrad 1?

Bei einer Höherstufung zu Pflegegrad 2 oder höher stehen dann auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Verfügung. Eine Höherstufung kann bei Verschlechterung des Gesundheitszustands beantragt werden.

Gibt es Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 1?

Nein, Kombinationsleistungen sind bei Pflegegrad 1 nicht verfügbar, da weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gewährt werden. Diese Möglichkeit besteht erst ab Pflegegrad 2.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Wohnraumanpassung?

Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und kann für Treppenlifte, Badumbauten oder andere bauliche Anpassungen genutzt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.