Pflegegrad 4 wie viel Geld 2025 – Leistungen im Überblick

Alexander Feil

20. August 2025

Pflegegrad 4 Leistungen Übersicht

Die Einstufung in den vierten Pflegegrad bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erreichen zwischen 70 und 90 Punkte im Pflegegutachten. Diese Bewertung zeigt den hohen Unterstützungsbedarf im Alltag.

Menschen mit dieser Einstufung benötigen täglich mehrmals intensive Hilfe. Oft ist sogar eine fast durchgehende Betreuung notwendig. Die körperlichen und geistigen Einschränkungen erfordern professionelle Unterstützung.

Die Pflegeversicherung bietet umfangreiche finanzielle Hilfen für diese Situation. Das Pflegegeld 2025 wurde an die gestiegenen Kosten angepasst. Verschiedene Leistungen stehen zur Verfügung, um die Pflege zu finanzieren.

Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Sie erfahren die aktuellen Beträge und Neuerungen. So können Sie die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Angehörigen sichern.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Berechtigungsrahmen

Für den Erhalt von Pflegegrad 4 müssen Versicherte bestimmte Bewertungskriterien erfüllen. Diese Einstufung erfolgt bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das Begutachtungsverfahren basiert auf wissenschaftlich fundierten Standards.

Pflegegrad 4 Voraussetzungen Begutachtung

Definition und Bewertungskriterien

Pflegegrad 4 Voraussetzungen umfassen eine Punktzahl zwischen 70 und 89 Punkten im NBA Assessment. Das Neue Begutachtungsassessment bewertet sechs verschiedene Module. Dabei steht nicht mehr der Zeitaufwand im Mittelpunkt, sondern der Grad der Selbstständigkeit.

Die Bewertung erfolgt durch geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes. Sie prüfen konkrete Fähigkeiten im Alltag der betroffenen Person.

Bewertungsmodul Gewichtung Bewertungskriterien
Mobilität 10% Körperhaltung, Fortbewegung
Kognitive Fähigkeiten 15% Orientierung, Gedächtnis
Verhaltensweisen 15% Psychische Problemlagen
Selbstversorgung 40% Körperpflege, Ernährung

Antragstellung und Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren startet mit dem Antrag bei der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst führt anschließend das Pflegegutachten durch. Eine gründliche Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist empfehlenswert.

Ein Pflegetagebuch kann die Dokumentation der täglichen Herausforderungen unterstützen. Dies hilft den Gutachtern bei der objektiven Bewertung der Pflegesituation.

Pflegegrad 4 wie viel Geld 2025: Hauptleistungen der Pflegeversicherung

Bei Pflegegrad 4 stehen Betroffenen drei Hauptleistungsarten zur Verfügung, die flexibel kombiniert werden können. Diese Leistungen bilden das Fundament für eine bedarfsgerechte Pflege und geben Familien finanzielle Sicherheit. Die Wahl der passenden Leistungsart hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Pflegesituation ab.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige

Das monatliche Pflegegeld 800 Euro steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zur freien Verfügung. Dieses Geld erhalten sie, wenn Angehörige oder Freunde die häusliche Pflege übernehmen. Der Betrag wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Bei Pflegegeld besteht eine Beratungspflicht alle sechs Monate. Diese Beratungseinsätze durch qualifizierte Pflegekräfte sind kostenlos und helfen bei der Optimierung der Pflegesituation.

Pflegesachleistungen durch professionelle Dienste

Für professionelle Pflegedienste stehen monatlich Pflegesachleistungen 1859 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegeversicherung abgerechnet. Pflegebedürftige müssen keine Vorauszahlungen leisten.

Die Sachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Qualifizierte Pflegefachkräfte führen diese Tätigkeiten nach einem individuellen Pflegeplan durch.

Kombinationsleistungen: Flexibilität bei der Pflegegestaltung

Die Kombinationsleistung ermöglicht eine anteilige Nutzung von Pflegegeld und Sachleistungen. Wenn beispielsweise 50% der Sachleistungen genutzt werden, reduziert sich das Pflegegeld entsprechend auf 50%.

Diese flexible Lösung passt sich verändernden Pflegebedürfnissen an. Familien können professionelle Unterstützung mit der häuslichen Pflege durch Angehörige optimal kombinieren.

„Die Kombinationsleistung bietet die größte Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Familien, da sie sich an verändernde Lebensumstände anpassen lässt.“

Folgende Vorteile bietet die Kombinationsleistung:

  • Flexible Anpassung an veränderte Pflegebedürfnisse
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch professionelle Unterstützung
  • Optimale Nutzung der verfügbaren Leistungen
  • Monatliche Anpassung der Leistungsaufteilung möglich

Ergänzende Leistungen und Entlastungsangebote

Die Pflegeversicherung bietet bei Pflegegrad 4 zusätzliche Entlastungsleistungen, die pflegende Angehörige unterstützen und die Pflegequalität verbessern. Diese ergänzenden Angebote schaffen wichtige Freiräume und ermöglichen eine bedarfsgerechte Pflegegestaltung.

Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege 3539 Euro ermöglicht pflegenden Angehörigen bis zu 42 Tage Auszeit pro Jahr. Diese Leistung greift, wenn die Pflegeperson verhindert ist oder Erholung benötigt.

Das jährliche Budget teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dadurch entstehen flexible Nutzungsmöglichkeiten je nach individuellem Bedarf.

Kurzzeitpflege bei temporärem Pflegebedarf

Kurzzeitpflege unterstützt in Notfallsituationen oder nach Krankenhausaufenthalten. Sie überbrückt Zeiten, in denen häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Die Finanzierung erfolgt über das gemeinsame Budget mit der Verhinderungspflege. Dadurch können bis zu acht Wochen pro Jahr abgedeckt werden.

Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Alternative

Die teilstationäre Pflege wird mit Tagespflege 1685 Euro monatlich gefördert. Diese Leistung ergänzt die häusliche Pflege optimal und entlastet Angehörige tagsüber oder nachts.

Tages- und Nachtpflege können parallel zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden. Sie kürzen diese Leistungen nicht.

Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuung

Der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich finanziert zusätzliche Betreuungsleistungen. Er kann für Alltagshilfen, Begleitung oder zur Aufstockung der Tagespflege verwendet werden.

Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Dies ermöglicht flexible Verwendung nach persönlichem Bedarf.

Wohnumfeld und Pflegehilfsmittel: Finanzielle Unterstützung

Ein barrierefreies Wohnumfeld und die richtige Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln sind für Menschen mit Pflegegrad 4 essentiell – die Pflegeversicherung bietet hierfür gezielte Unterstützung. Diese Leistungen ergänzen die monatlichen Pflegegelder und schaffen wichtige Voraussetzungen für ein sicheres Leben zu Hause.

Zuschüsse für ein barrierefreies Zuhause

Für die Wohnraumanpassung 4180 Euro stehen 2025 als maximaler Zuschuss zur Verfügung. Diese Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ermöglicht umfangreichere Umbaumaßnahmen. Badumbauten, Treppenlifte oder Türverbreiterungen werden damit finanzierbar.

Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahmen. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss sogar vervierfacht werden.

Monatliche Unterstützung für Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel 42 Euro erhalten Versicherte monatlich für Verbrauchsmaterialien. Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Bettschutzeinlagen sind damit abgedeckt. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über Lieferdienste oder Apotheken.

Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden nach individuellem Bedarf bereitgestellt. Für Hausnotruf 25,50 Euro monatlich gibt es zusätzliche Unterstützung, die die Sicherheit erheblich verbessert.

Leistungsart Betrag 2025 Verwendungszweck Beantragung
Wohnraumanpassung bis 4.180 Euro Badumbau, Treppenlifte, Türverbreiterung Vor Maßnahmenbeginn
Verbrauchshilfsmittel 42 Euro monatlich Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutz Laufende Abrechnung
Hausnotrufsystem 25,50 Euro monatlich Notfallsicherheit, 24h-Betreuung Bei Pflegekasse
Technische Hilfsmittel Nach Bedarf Pflegebett, Rollstuhl, Gehhilfen Ärztliche Verordnung

Vollstationäre Pflege: Leistungen und Eigenanteile

Pflegeheimbewohner mit Pflegegrad 4 erhalten von der Pflegeversicherung monatlich 1.855 Euro für stationäre Pflege. Diese Leistung bildet den Grundstein der Finanzierung. Dennoch deckt sie meist nicht alle anfallenden Kosten ab.

Die tatsächlichen Pflegeheim Kosten variieren je nach Region und Einrichtung erheblich. Bewohner müssen daher zusätzliche Beträge aus eigener Tasche zahlen.

Pflegeversicherungsleistungen im Pflegeheim

Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Unterbringung einen festen Betrag von 1.855 Euro monatlich. Dieser Betrag gilt unabhängig von der gewählten Einrichtung.

Zusätzlich gewährt die Versicherung prozentuale Zuschüsse zum Eigenanteil. Diese steigen mit der Aufenthaltsdauer: 5 Prozent im ersten Jahr, 25 Prozent im zweiten Jahr und 70 Prozent ab dem vierten Jahr.

Eigenanteil und Zusatzkosten im Überblick

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören pflegebedingte Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Dieser Eigenanteil ist für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch. Er variiert nicht nach dem Pflegegrad, sondern nur zwischen verschiedenen Heimen.

Sozialleistungen bei geringem Einkommen

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein. Die „Hilfe zur Pflege“ übernimmt dann die nicht gedeckten Kosten.

Betroffene sollten rechtzeitig einen Antrag stellen. Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen vor der Bewilligung.

Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen 2025

Die Pflegereform 2025 führt zu spürbaren Verbesserungen für Pflegebedürftige. Verschiedene Leistungserhöhungen stärken die finanzielle Unterstützung erheblich. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf Menschen mit Pflegegrad 4 aus.

Erhöhte Zuschüsse und Leistungsanpassungen

Der Zuschuss für Wohnraumanpassungen steigt von 4.000 auf 4.180 Euro. Diese Erhöhung ermöglicht umfangreichere barrierefreie Umbauten. Der Gründungszuschuss für Wohngruppen wächst von 2.500 auf 2.613 Euro.

Der monatliche Entlastungsbetrag erreicht nun 131 Euro. Diese Steigerung unterstützt zusätzliche Betreuungsleistungen merklich.

Leistung 2024 2025 Steigerung
Wohnraumanpassung 4.000 Euro 4.180 Euro +180 Euro
Gründungszuschuss Wohngruppen 2.500 Euro 2.613 Euro +113 Euro
Entlastungsbetrag monatlich 125 Euro 131 Euro +6 Euro

Digitale Innovationen und Beitragssätze

Digitale Pflegeanwendungen erhalten bis zu 53 Euro monatliche Förderung. Diese Pflegeversicherung Neuerungen erweitern das Leistungsspektrum modern. Die Beitragssätze bleiben vorerst stabil, weitere Anpassungen sind jedoch geplant.

Fazit: Umfassende finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 4

Die Pflegegrad 4 Gesamtleistungen bieten 2025 eine solide finanzielle Basis für Pflegebedürftige und ihre Familien. Mit 800 Euro monatlichem Pflegegeld, 1.859 Euro für Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Besonders wertvoll ist die Flexibilität der Pflegeversicherung Ansprüche. Kombinationsleistungen ermöglichen eine individuelle Anpassung an persönliche Bedürfnisse. Die Erhöhung der Wohnraumanpassung auf 4.180 Euro zeigt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems.

Bei optimaler Nutzung aller Leistungen kann die finanzielle Unterstützung Pflege mehrere tausend Euro monatlich erreichen. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und teilstationäre Angebote erweitern das Spektrum zusätzlich.

Für eine individuelle Beratung zu Ihren Leistungsansprüchen wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung. Die umfassenden Leistungen ermöglichen eine würdevolle Pflege und entlasten Angehörige spürbar.

FAQ

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 4 im Jahr 2025?

Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 2025 monatlich 800 Euro Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde. Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und wird direkt an Sie ausgezahlt.

Was sind Pflegesachleistungen und wie hoch sind sie bei Pflegegrad 4?

Pflegesachleistungen betragen bei Pflegegrad 4 monatlich 1.859 Euro. Diese Leistungen erhalten Sie, wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab.

Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 4 erfüllen?

Für Pflegegrad 4 müssen Sie im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 70 und unter 90 Punkte erreichen. Dies entspricht einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ mit täglich mehrfach intensivem Unterstützungsbedarf.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, Sie können Kombinationsleistungen nutzen. Wenn Sie beispielsweise 50% der Pflegesachleistungen (929,50 Euro) in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes (400 Euro) zusätzlich.

Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht Ihnen ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 42 Tage im Jahr nutzen.

Was kostet ein Pflegeheimplatz bei Pflegegrad 4?

Die Pflegeversicherung zahlt 1.855 Euro monatlich für vollstationäre Pflege. Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung und Region, liegt aber oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro monatlich zusätzlich.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?

Der Entlastungsbetrag beträgt 2025 monatlich 131 Euro. Diesen können Sie für zusätzliche Betreuungsleistungen, Alltagshilfen oder zur Unterstützung bei der Tagespflege verwenden.

Welche Zuschüsse gibt es für Wohnraumanpassungen?

2025 erhalten Sie bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Badumbauten, Treppenlifte oder Türverbreiterungen. Dies ist eine Erhöhung gegenüber 4.000 Euro in 2024.

Wie viel Geld bekomme ich für Pflegehilfsmittel?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie monatlich 42 Euro. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden nach individuellem Bedarf bereitgestellt.

Was ist Tages- und Nachtpflege und wie wird sie finanziert?

Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Betreuung, die mit 1.685 Euro monatlich finanziert wird. Diese Leistung ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige.

Wie beantrage ich Pflegegrad 4?

Kontaktieren Sie Ihre Pflegeversicherung und stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der Ihren Pflegebedarf anhand des NBA-Verfahrens bewertet.

Gibt es finanzielle Hilfe, wenn das Pflegeheim zu teuer ist?

Ja, bei geringem Einkommen und Vermögen können Sie „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen. Diese übernimmt die Kosten, die Sie nicht selbst tragen können.